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BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63 |
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Schäden durch Kanalisationsarbeiten
Papierfundstellen
- MDR 1965, 120
- VersR 1965, 61
- DVBl 1965, 83
- DB 1964, 1810
- DÖV 1965, 203
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
Kommt, wie im vorliegenden Falle, ein Eingriff in vermögenswerte Rechte in Betracht, so ist er nach den Grundsätzen der Enteignung und des enteignungsgleichen Eingriffs zu beurteilen (BGHZ 13, 88 [91] und 23, 157 [161]). - BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54
Amtshaftung und Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
Kommt, wie im vorliegenden Falle, ein Eingriff in vermögenswerte Rechte in Betracht, so ist er nach den Grundsätzen der Enteignung und des enteignungsgleichen Eingriffs zu beurteilen (BGHZ 13, 88 [91] und 23, 157 [161]). - BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische …
Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
So wird in dem Urteil BGHZ 37, 44 ausdrücklich gesagt, daß es für die Annahme eines Eingriffs im enteignungsrechtlichen Sinne in jedem Falle ausreiche, wenn eine hoheitliche Maßnahme unmittelbare - nicht nur mittelbare - Auswirkungen auf das Eigentum im Sinne des Enteignungsrechts, mithin auf das Eigentum in allen seinen Ausstrahlungen habe.
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
Der BGH hat anfangs solche nicht gewollte, "zufällige" Beeinträchtigungen als Folgen eines hoheitlichen Eingriffs nicht für ausreichend gehalten; er hat das Vorliegen eines enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriffs vielmehr nur bejahen zu können geglaubt, wenn es sich um eine gewollte (gezielte) Beeinträchtigung eines Vermögenswerten Rechtsgutes handelte (vgl. BGHZ 12, 52 [57] und 23, 235 [240]). - BGH, 14.10.1963 - III ZR 188/62
Schützenpanzer - Manöverschaden, enteignender Eingriff, kein Ausschluß durch § 77 …
Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
Ferner ist ein enteignungsgleicher Eingriff für den Fall bejaht worden, daß ein Schützenpanzer der amerikanischen Streitkräfte auf einer Übungsfahrt von der Fahrbahn abgekommen und gegen ein Gasthaus gestoßen war (Urteil des BGH vom 14. Oktober 1963 - III ZR 188/62 - NJW 1964, 104 = VersR 1964, 277). - BGH, 07.05.1957 - VI ZR 16/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
Es hat entgegen der Meinung der Revision nicht verkannt, daß dieser Einwand schon begründet sein kann, wenn der Schuldner, sei es auch unabsichtlich, den Geschädigten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten hat (BGHZ 9, 1 und Urteil des BGH vom 7. Mai 1957 - VI ZR 16/56 - in VersR 1957, 452 = VRS 13, 81). - BGH, 04.02.1957 - III ZR 181/55
Bauordnung und Enteignung
Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
Der BGH hat anfangs solche nicht gewollte, "zufällige" Beeinträchtigungen als Folgen eines hoheitlichen Eingriffs nicht für ausreichend gehalten; er hat das Vorliegen eines enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriffs vielmehr nur bejahen zu können geglaubt, wenn es sich um eine gewollte (gezielte) Beeinträchtigung eines Vermögenswerten Rechtsgutes handelte (vgl. BGHZ 12, 52 [57] und 23, 235 [240]). - BGH, 11.04.1961 - VI ZR 188/60
Schadensrechtliche Regulierung der gesundheitlichen Folgen eines …
Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
Der Gläubiger hat keinen Anspruch darauf, daß ihm die Besserstellung, die zunächst durch das Ausbleiben der Verjährungseinrede eingetreten war, gewahrt bleibe (vgl. die Urteile des BGH vom 11. April 1961 - VI ZR 188/60 - VersR 1961, 595 = VRS 21, 1 und vom 6. November 1962 - VI ZR 30/62 - VersR 1963, 90 = VRS 24, 81). - BGH, 09.04.1953 - III ZR 77/52
Verjährung von Aufopferungsansprüchen
- BGH, 06.11.1962 - VI ZR 30/62
Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
Der Gläubiger hat keinen Anspruch darauf, daß ihm die Besserstellung, die zunächst durch das Ausbleiben der Verjährungseinrede eingetreten war, gewahrt bleibe (vgl. die Urteile des BGH vom 11. April 1961 - VI ZR 188/60 - VersR 1961, 595 = VRS 21, 1 und vom 6. November 1962 - VI ZR 30/62 - VersR 1963, 90 = VRS 24, 81). - BGH, 20.03.1959 - VI ZR 80/58
Rechtsmittel
- BGH, 25.01.1971 - III ZR 208/68
Wasserrohrbruch - Enteignungsgleicher Eingriff, Unmittelbarkeit, § 836 BGB; …
Von einer unmittelbaren Eigentumsbeeinträchtigung durch eine hoheitliche Maßnahme konnte in dem Fall, der dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1964 - VI ZR 24/63 (DVBl 1965, 83 = LM Nr. 15 a zu Art. 14 (Cc) GrundG) zugrunde liegt und in dem bei Kanalisationsarbeiten das Haus des Klägers beschädigt worden war, noch gesprochen werden. - BGH, 15.05.1973 - VI ZR 160/71
Beauftragung von Landwirten mit Kanalisationsarbeiten durch eine Gemeinde - …
Soweit es um die Haftung der beklagten Gemeinde geht, kann der Gedanke der Schutzfunktion des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGS schon darum keine Anwendung finden, weil die Gemeinde auch dem verletzten S. gegenüber - obwohl die Erweiterung der gemeindlichen Kanalisation als ein Akt der Daseinsvorsorge zur schlicht hoheitlichen Verwaltung gehört (BGH Urt.v. 6. November 1964 - VI ZR 24/63 = VersR 1965, 61; v. 18. Mai 1967 - III ZR 94/65 = VersR 1967, 859 m.w. Nachw.) - nicht nach § 839 BGS, Art. 34 GG, sondern wegen des privatrechtlichen Charakters der sich aus dem Arbeitsvertragsverhältnis ergebenden Fürsorgepflicht nach Arbeitsvertragsrecht haften würde. - LG Mannheim, 14.04.1978 - 1 O 262/77
Verletzung eines Sorgfaltspflicht; Enteignungsgleichen Eingriffes ; Verweis auf …
Zur Frage, ob bei Gebäudeschäden, die durch Kanalisationsarbeiten einer Gemeinde entstanden sind, eine Entschädigung aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffes zu gewähren ist; (- so wörtlich der Leitsatz der im Folgenden zitierten Entscheidung -) hat der BGH (LM GG 14 Cc Nr. 15 a = MDR 65, 120) ... ausgeführt, daß es für die Annahme eines "Eingriffes" genüge, "daß von der Eigenart einer hoheitlichen Maßnahme unmittelbar Auswirkungen auf das Eigentum im Sinne des Enteignungsrechtes ausgehen.